Wuppertaler Kreis e.V. im Anerkennungsbeirat
nach § 6 Abs. 4 AZWV

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Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV)

Im Mai 2006 einigten sich die Bildungsverbände auf eine gemeinsames Verfahren zur Besetzung des nach § 6 Abs. 4 AZWV vorgesehenen Vertreters der Bildungsorganisationen im Anerkennungsbeirat.

Durch Losverfahren wird der Vertreter nunmehr im Wechsel durch den BBB, den Volkshochschulverband DVV, den Verband der Privatschulen VDP und den Wuppertaler Kreis in jährlicher Rotation besetzt.

Der Geschäftsführer des Wuppertaler Kreises war von Juni 2007 bis Mai 2008 der Vertreter der Bildungsverbände im Anerkennungsbeirat. Ab Juni 2011 wird diese Funktion wieder durch den Geschäftsführer des Wuppertaler Kreises, Carsten R. Löwe wahrgenommen.

Stellungnahme des Wuppertaler Kreises zur Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (März 2004)

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